Die Flußmeister, sie gibt es übrigens nur in Bayern, haben sich seit vielen Jahrzehnten in der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung bewährt.
Damit dies aber auch in Zukunft so bleiben kann, muss die Flußmeisterlaufbahn im Hinblick auf Besoldung, Beförderungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen noch attraktiver gestaltet werden.
Dies ist dringend erforderlich, damit ein qualifizierter Nachwuchs gewonnen werden kann, der den hochgestellten Anforderungen gerecht wird.
Die Beratung der Gemeinden und der Bürger vor Ort ist eine der wichtigsten Aufgabe aller Flußmeisterinnen und Flußmeister.
Die Flußmeister haben sich seit vielen Jahrzehnten in der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung bewährt. Die Hauptanliegen der Flußmeister sind Verbesserung des Stellenschlüssels und die Durchgängigkeit in den Laufbahnen sowie die stetige Verbesserung in der Aus- und Weiterbildung der Flussmeister.
Rechtslage für Beamtinnen und Beamte
Private Reisen ins Ausland können dienstrechtlich nicht untersagt werden, weil sie das außerdienstliche Verhalten des Beamten betreffen und dieses nur einheitlich wie bei Nicht-Beamten durch das Infektionsschutzgesetz erfasst werden kann. Auch entsprechende Urlaubsanträge (sofern das Reiseziel überhaupt bekannt ist) dürfen nicht abgelehnt werden.
Im eigenen Interesse ist es jedoch für Beschäftigte des Freistaats Bayern nicht sinnvoll, ins Ausland zu reisen, wenn aufgrund der EQV (Einreise-Quarantäneverordnung) nach Rückkehr eine Quarantäne notwendig wäre und die Quarantäne nicht in die bereits genehmigte Urlaubszeit fallen würde.
Weitere Infos unter:
https://www.bbb-bayern.de/corona-pandemie-darf-ich-privat-ins-ausland-verreisen
Weitere Infos unter:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/hochwasser/kommunen.htm