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Rudolf
Sappl ist tot |
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Unser geschätzter Kollege
Rudolf Sappl ist am 21.12.2007 im Alter von 67
Jahren verstorben. Die Beisetzung findet am
27.12.2007 um 11:00 Uhr in der Hauptkirche in
Lenggries statt. Während seiner aktiven Dienstzeit
war unser Kollege Rudolf Leiter der
Flußmeisterstelle Lenggries und lange Jahre im
Prüfungsausschuss für die Flußmeisterlaufbahn, sowie
in der Vorstandschaft des BFB.
Sein Andenken werden wir
stets in Ehren halten.
München den 22.12.2007
Josef Gabereder
Vorsitzender des BFB |
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Fortbildungstagung der Niederbayerischen Flußmeister
2007 in Waldkirchen |
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„Waldkirchen hat uns als
Tagungsort wie ein Magnet angezogen”, mit diesen
Worten eröffnete der stellvertretende
Bezirksvorsitzende Vinzenz Ritter die Tagung der
Niederbayerischen Flussmeister 2007. Die
Bayerwaldstadt sei durch die erfolgreiche
Landesgartenschau in aller Munde gewesen. Kollege
Ritter begrüßte die anwesenden Ehrengäste, die
beiden Referenten und seine Kollegen aus
Niederbayern. Er stellte kurz das Tagungsprogramm
vor und freute sich, dass die Zeitschrift „die Flußmeister“ weiterhin erscheinen wird. |
| Franz Rager hielt
eine kurze Rückschau auf die vergangenen zehn Jahre
und informierte die Anwesenden über aktuelle Themen
aus der Verbandsarbeit des BFB.
Waldkirchen gilt als
derzeitige „Kulturhauptstadt Niederbayerns”, so
Baudirektor Josef Feuchtgruber vom
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf - Servicestelle
Passau. Mit der Stadt gebe es eine intensive,
gedeihliche Zusammenarbeit in allen Bereichen der
Wasserwirtschaft. Mit Bürgermeister Josef Höppler,
der vor seiner Amtszeit im Gesundheitsamt Freyung
für die Trinkwasserqualität zuständig war, habe man einen
Ansprech- und Verhandlungspartner mit
Fachkenntnissen. In seinen Ausführungen würdigte
Baudirektor Feuchtgruber die hervorragende und
teilweise mit Gefahren verbundene Arbeit der
Flussmeister und erläuterte den aktuellen Stand der
Verwaltungsreform. Auf Grund des derzeitigen
Personalstandes an den Flussmeisterstellen wird
mittelfristig eine Verjüngung des Personals nicht
stattfinden können.
Bürgermeister Josef
Höppler stellte in seiner Begrüßungsrede seine Stadt
Waldkirchen mit all ihren Reizen und auch
Problemen vor und betonte, dass die Flussmeister in
Waldkirchen gern gesehene Gäste seien. Nachdenklich
stimme ihn allerdings die Tatsache, dass es ja nun
in Passau kein Wasserwirtschaftsamt mehr gibt,
sondern lediglich eine Servicestelle des
Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf. Allerdings
bestehe weiterhin eine enge, unkomplizierte
Zusammenarbeit mit der Servicestelle. |
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Als
Fachkraft für Arbeitssicherheit referierte Herr Gerd
Huth vom StMUGV über die Sicherheit bei Baumfäll-
und Rückearbeiten. Am Beispiel des tödlichen Unfalls
eines Radfahrers während Baumfällarbeiten an der
Flussmeisterstelle Sonthofen am Illeruferweg
erläuterte er die komplexen Zusammenhänge und die
Verantwortung der einzelnen Bediensteten im
Zusammenhang mit Baumfäll- und Baumaßnahmen in der
Wasserwirtschaft. Die Kollegen waren sich einig,
dass es auf Grund des abnehmenden Personalstandes an
den Flussmeisterstellen künftig immer schwieriger
sein wird, unter Einhaltung der Arbeits- und
Sicherheitsvorschriften, die vielfältigen Arbeiten
an den Gewässern durchführen zu können. |
| Herr
Baudirektor Josef Feuchtgruber |
Herr
Bürgermeister Josef Höppler |
Herr
Gerd Huth vom StMUGV |
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| Nach der
Mittagspause ging es dann zur Fischaufstiegshilfe am
Triebwerk der Stadt Waldkirchen, die oberhalb der
Saußbachklamm liegt. Hier wurden die
Tagungsteilnehmer bereits von Dipl. Ing. FH Wolfgang
Czech erwartet. Er erklärte an Hand von
Planungsunterlagen, dass solche
Fischaufstiegshilfen, gerade durch Natursteine und
nicht durch künstliche Baumaterialien geschaffen,
bewiesenermaßen nützlich seien. Denn die
Fischtreppen aus Natursteinen - wie in der
Saußbachklamm der Fall - weisen keine scharfen
Kanten auf, an denen sich die Fische verletzen
könnten, außerdem fügen sie sich besser in das
Landschaftsbild ein. Für die Betreiber von
Wasser-Elektrizitätswerken seien solche
Aufstiegshilfen zwar mit erheblichen Investitionen
verbunden, diese amortisieren sich jedoch relativ
schnell. Von 120 Wasserkraftanlagen in der Region
wurde in den vergangenen Jahren bereits bei 80
Anlagen die Durchgängigkeit erreicht, was nicht
zuletzt auf den unermüdlichen Einsatz von Herrn
Czech und seinen Mitarbeitern von der Servicestelle
Passau zurück zu führen ist. |
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Die Tagungsteilnehmer
mit den Ehrengästen |
| Bild unten:
Herr Wolfgang Czech (rechts) erläutert Herrn Franz
Rager die Erstellung des Gerinnes |
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Bild links:
Künstlerische Elemente der Gartenschau
bleiben auch weiterhin erhalten |
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| Als Abschluss der
Fortbildungsveranstaltung ging es noch ins
Gartenschaugelände. Hier erwies sich unser
ortansässiger Flussmeisterkollege, Hans Petzi, als
sachkundiger Führer. Im Zusammenhang mit der
Landesgartenschau wurden 3,6 Mio. € investiert, was
sich sehr positiv auf die Infrastruktur auswirkt.
Mit einem Rekord von über 235.000 Besuchern schloss
die Gartenschau am 02.09.2007 ihre Pforten.
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Anhebung der
Wegstreckenentschädigung |
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(Schreiben An den
Bayerischen Staatsminister der Finanzen Herrn Erwin
Huber, MdL vom 20.11.2007 |
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Sehr geehrter Herr
Staatsminister,
beim Bayerischen
Beamtenbund häufen sich die Klagen über die in
Anbetracht der derzeitigen Treibstoffkosten
unzureichende Wegstreckenentschädigung. Die Sätze
der Wegstreckenentschädigung wurden seit dem Jahr
2001 nicht mehr angepasst. Aus Sicht des Bayerischen
Beamtenbundes ist deshalb eine Anhebung der
Wegstreckenentschädigung zwingend erforderlich.
Beschäftigte, die ihr
Privatfahrzeug auf Dienstreisen einsetzen, ersparen
dem Dienstherrn erhebliche Aufwendungen für die
sonst notwendige Anschaffung eines Dienstfahrzeuges.
Auch wäre vielfach der Diensteinsatz ohne Verwendung
des eigenen Fahrzeuges gar nicht möglich. Diese
Bereitschaft sollte nicht dadurch bestraft werden,
dass die Beschäftigten einen erheblichen Teil der
für die Dienstreise anfallenden Kosten aus eigener
Tasche begleichen müssen. Der Kilometersatz von 0,30
Euro für die Benutzung eines eigenen Kraftwagens aus
triftigen Gründen ist schon lange nicht mehr
kostendeckend. Seit die Kraftstoffpreise in den
letzten Monaten erneut geradezu explosionsartig
gestiegen sind, hat sich diese Situation nochmals
dramatisch verschärft. Eine Steigerung ist
beispielsweise aber auch bei den Anschaffungskosten
für Neufahrzeuge (hier wurde auch noch die
Möglichkeit des Vorschusses gestrichen) oder den
Steuern für ältere Kraftfahrzeuge entstanden. Der
Kilometersatz von 0,20 Euro bei Benutzung eines
Kraftwagens ohne Vorliegen triftiger Gründe war
ohnehin niemals auch nur annähernd kostendeckend.
Der Preis von
Normalbenzin hat im Jahr 2001 ca. 1,005 Euro
betragen, jetzt beträgt er rund 1,430 Euro. Setzt
man einen Verbrauch von 7 Litern auf 100 km an,
macht dies allein 0,0297 Euro Mehrkosten pro
gefahrenem Kilometer aus. Bei der durchaus
realistischen
Annahme von 5.000 km
bzw. 12.000 km jährlich im Privat-Pkw für den
Dienstherrn würden sich die Mehrkosten im Vergleich
zum Jahr 2001 auf 148,50 Euro bzw. 356,40 Euro
belaufen.
Bei den Beschäftigten,
die ihren Kraftwagen für Dienstreisen zur Verfügung
stellen, ist deshalb eine große Unruhe entstanden.
Die Neigung, das eigene Fahrzeug nicht mehr zur
Verfügung stellen zu wollen, wächst zunehmend.
In einigen Bereichen
wird die Situation dadurch weiter verschärft, dass
auf Grund von Maßnahmen im Zuge der
Verwaltungsreform bei Dienstreisen deutlich weitere
Strecken zurückzulegen sind als zuvor. Die Akzeptanz
der Verwaltungsreformmaßnahme wird dadurch noch mehr
beeinträchtigt, wenn die Betroffenen diese Maßnahme
auch noch selbst mitfinanzieren müssen.
Interessant ist in
diesem Zusammenhang ein Blick über die
Landesgrenzen: Obwohl in Österreich der Benzinpreis
sehr deutlich unter demjenigen in Bayern liegt – der
Unterschied liegt im allgemeinen bei mehr als 20
Cent -, beträgt die Wegstreckenentschädigung dort
0,376 Euro. Eine Anhebung erfolgte in Österreich
bereits im Oktober 2005.
Sehr geehrter Herr
Staatsminister, wir hoffen, dass Sie sich der
dringend gebotenen Anpassung der
Wegstreckenentschädigung nicht verschließen werden.
Angesichts der sehr günstigen Situation auf der
Steuereinnahmenseite hätten die Beschäftigten sicher
sehr wenig Verständnis für eine ablehnende Haltung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Habermann
Vorsitzender |
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Pendlerpauschale – Entscheidung der
Regierungskoalition unbefriedigend |
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BBB: Zurück zu den
alten Regelungen!
Die Spitzen der großen
Koalition haben sich am gestrigen Abend darauf
verständigt, die derzeit geltende umstrittene
Regelung zur Pendlerpauschale bis zu einem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts beizubehalten. Der
Bayerische Beamtenbund hält dies für unbefriedigend.
„Die einzig richtige Entscheidung wäre gewesen, zu
den alten Regelungen zurückzukehren“, erklärt Rolf
Habermann, Vorsitzender des Bayerischen
Beamtenbundes (BBB). „Die Kürzung der
Pendlerpauschale findet in Hinblick auf die
sprudelnden Steuereinnahmen keine Rechtfertigung
mehr“, so Habermann weiter.
Nach den durch das
Steueränderungsgesetz 2007 vorgenommenen
Rechtsänderungen sind Fahrten von und zum
Arbeitsplatz bis zum 20. Kilometer nicht mehr
steuerlich absetzbar. Bereits das niedersächsische
Finanzgericht bezweifelte die Rechtmäßigkeit und
ordnete – bis zur endgültigen Klärung der
Rechtsfragen – die vorläufige Eintragung eines
entsprechenden Freibetrags in der Lohnsteuerkarte
der Antragsteller an. Die hiergegen durch das
Finanzamt eingelegte Beschwerde wies der
Bundesfinanzhof kürzlich wegen ernstlicher Zweifel
an der Verfassungsmäßigkeit zurück. Die Hauptsache
liegt derzeit dem Bundesverfassungsgericht zur
Entscheidung vor.
Der BBB begrüßt den
Umstand, dass Bewegung in die Angelegenheit gekommen
ist und fühlt sich in seiner Rechtsauffassung
bestätigt. So sind nach Ansicht des BBB die
Fahrtkosten unbestreitbar Kosten, ohne die eine
berufliche Tätigkeit gar nicht möglich wäre und
damit zwangsläufig vollumfänglich absetzbare
berufsbedingte Aufwendungen. Eine willkürliche
Grenzziehung beim 20. Kilometer hat keinerlei
Rechtfertigung. Aus diesem Grund führt auch der
Beamtenbund in seinem Rechtsschutz Klagen zu diesem
Problem.
Ebenfalls überprüft
werden muss nach Ansicht des Bayerischen
Beamtenbunds die einschränkende Regelung zur
steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen
Arbeitszimmers. Auch hierzu werden vom Beamtenbund
Musterverfahren geführt. So ist seit diesem Jahr der
Abzug nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeit bildet. Die bisher zugelassene
Variante, dass ein begrenzter Abzug erfolgen kann,
falls kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht,
ist damit weggefallen. Hiervon sind vor allem
Lehrkräfte betroffen, da insbesondere Schulen keinen
angemessenen Arbeitsraum für die Vor- und
Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung stellen.
„Aus unserer Sicht kann nicht verlangt werden, dass
diese eindeutig berufsbedingten Aufgaben, zu denen
regelmäßig ein Arbeitszimmer benötigt wird, allein
der privaten Lebenssphäre zugeordnet werden. Auch
diese Regelung muss vom Tisch!“, fordert Habermann. |
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Erste Lesung
zu Vorsorgefonds für Beamtenversorgung |
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Besser spät als nie!
„Endlich nimmt man sich eines
Problems an, vor dem seit Jahrzehnten die Augen verschlossen
wurden“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen
Beamtenbundes (BBB) zur heutigen ersten Lesung im Landtag
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des
„Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im
Freistaat Bayern“. Ziel des Entwurfs ist es, in Bayern
Versorgungsfonds für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte
anzulegen. Es sei schließlich bereits bei der Einstellung
eines Beamten absehbar, dass über kurz oder lang
Versorgungsleistungen zu erfolgen haben.
Dem Entwurf zufolge sollen
bereits ab dem Zeitpunkt der Einstellung von Beamtinnen und
Beamten nicht-personengebundene Mittel für deren Versorgung
zurückgelegt werden. „Hier war ein Tätigwerden längst
überfällig!“, sagt Habermann. Immer wenn die Situation der
öffentlichen Haushalte schwieriger werde, sei man schnell
dabei, auf die Beamtenversorgung zuzugreifen. „Damit werden
aber die Betroffenen zu Sündenböcken gemacht!“, so der
BBB-Chef. Niemand habe sich selber eingestellt und wer sein
Leben lang für den Staat gearbeitet habe, müsse auch darauf
vertrauen dürfen, dass ihm die in Aussicht gestellte
Versorgung gewährt werde.
Mit der Einführung von
Versorgungsfonds für künftige Beamte werde nun endlich ein
erster Schritt unternommen, um kommenden Versorgungslasten
zu begegnen. Habermann: „Hier waren Maßnahmen längst
überfällig!“ Er betont aber: „Das ist kein Problem, das die
Beamtinnen und Beamten verschuldet haben. Keiner von uns hat
sich selbst eingestellt. Wir sind nicht bereit, für die
Versäumnisse der Politik die Zeche zu zahlen!“
Wichtig war uns, so Habermann,
dass gesetzlich verankert wird, dass ein anderweitiger
Zugriff auf diese Mittel nicht möglich ist. „Dieses Geld
darf nicht in irgendwelchen Haushaltslöchern versickern!“,
stellt der Vorsitzende klar. Eine entsprechende Regelung
enthält der Entwurf.
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| Bayerischer
Beamtenbund gratuliert Beckstein |
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Zu seiner Wahl zum Bayerischen
Ministerpräsidenten hat Rolf Habermann, Vorsitzender des
Bayerischen Beamtenbundes (BBB), Günther Beckstein sehr herzlich
gratuliert. In dieser Wahl komme die Wertschätzung und das
Ansehen zum Ausdruck, das er weit über die bayerischen Grenzen
hinaus genieße. Der neue Ministerpräsident stehe im Bereich des
Beamtenrechts vor großen Aufgaben. Der BBB kündigte seine
jederzeitige Unterstützung an.
Habermann wies darauf hin, dass die
anstehende Amtsperiode wichtige Entscheidungen mit sich bringen
werde, die im Rahmen der Dienstrechtsreform zu treffen seien.
Für die Beamtinnen und Beamten in Bayern soll ein neues Dienst-,
Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen werden. „Hier werden
die Weichen für die Zukunft des bayerischen Beamtentums
gestellt“, kündigte Habermann an. Es biete sich die Chance und
auch die Verpflichtung, dem Freistaat Bayern einen modernen und
leistungsfähigen öffentlichen Dienst auch künftig zu erhalten.
Wichtig sei dabei, die gleich bleibend hohe Motivation der
Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. Habermann forderte in
einem ersten Schritt bestehende Motivationshemmer, wie z. B. die
Wiederbesetzungssperre* und das Fehlen von
Beförderungsstellen abzubauen. Auf lange Sicht müsse dafür
gesorgt werden, dass sich auch das Ansehen und die Wertschätzung
des Berufsbeamtentums in der öffentlichen Meinung nachhaltig
verbessere.
Der BBB-Chef lobte die wohltuende
Sachlichkeit Becksteins und das Augenmaß, das er in Fragen des
öffentlichen Dienstes an den Tag lege. Beides habe er in
bisherigen Begegnungen schätzen gelernt. Er sei zuversichtlich,
dass gemeinsam gute Lösungen gefunden werden könnten und bot die
jederzeitige Dialogbereitschaft und Unterstützung seitens des
Bayerischen Beamtenbundes an. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt
befinde man sich in konstruktiven Diskussionen mit dem
Finanzministerium, das stets ein zuverlässiger Gesprächspartner
gewesen sei.
* Aufgrund der entsprechenden
Regelung dürfen frei werdende Stellen derzeit für einen Zeitraum
von zwölf Monaten nicht erneut besetzt werden. Die dieser Stelle
zugeordneten Arbeiten sind gleichwohl zu erledigen. Die
betroffenen Beschäftigten sind gezwungen, höherwertige
Tätigkeiten ohne die entsprechende Bezahlung zu verrichten. |
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Pendlerpauschale – Bundesfinanzhof hat ernstliche
Zweifel an Rechtmäßigkeit
BBB fühlt sich
in Rechtsauffassung bestätigt! |
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Der Bundesfinanzhof hat
ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kürzung
der Pendlerpauschale angemeldet. Der Beamtenbund
führt Musterklagen in dieser Angelegenheit.
Gleichzeitig soll die Einschränkung der
Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers in
diesen Verfahren überprüft werden. Beide Kürzungen
hält der Beamtenbund für nicht hinnehmbar. „Hier
werden gültige Rechtsprinzipien und
Gesetzessystematiken über den Haufen geworfen“,
kritisiert Rolf Habermann, Vorsitzender des
Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die Regelung erneut
und fährt fort: „Wo bleibt denn da die
Steuergerechtigkeit?“. Die Fahrtkosten seien
unbestreitbar Kosten, ohne die eine berufliche
Tätigkeit gar nicht möglich wäre und damit
zwangsläufig berufsbedingte Aufwendungen. Eine
willkürliche Grenzziehung beim 20. Kilometer habe
keinerlei Rechtfertigung.
Nach den durch das
Steueränderungsgesetz 2007 vorgenommenen
Rechtsänderungen sind Fahrten von und zum
Arbeitsplatz bis zum 20. Kilometer nicht mehr
steuerlich absetzbar. Bereits das niedersächsische
Finanzgericht bezweifelte die Rechtmäßigkeit und
ordnete – bis zur endgültigen Klärung der
Rechtsfragen – die vorläufige Eintragung eines
entsprechenden Freibetrags in der Lohnsteuerkarte
der Antragsteller an. Die hiergegen durch das
Finanzamt eingelegte Beschwerde wies der
Bundesfinanzhof wegen ernstlicher Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit zurück. Die Hauptsache liegt
dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Der BBB begrüßt die
Auffassung des Gerichts. Auch der Beamtenbund führt
in seinem Rechtsschutz Klagen zu diesem Problem. Er
hat Musterkläger ausgewählt, damit nur Einzelne die
Rechtsstreitigkeiten ausfechten müssen. Leider war
die Politik unseren Argumenten nicht zugänglich“,
erläutert der BBB-Chef dieses Vorgehen. In den
Genuss der Entscheidungen in den Musterverfahren
kommen aber alle Betroffenen.
In diesen Verfahren soll
auch geklärt werden, ob die Einschränkung der
steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen
Arbeitszimmers zulässig ist. Seit diesem Jahr ist
der Abzug nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeit bildet. Die bisher zugelassene
Variante, dass ein begrenzter Abzug erfolgen kann,
falls kein anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht,
ist damit weggefallen. Hiervon sind z. B. Lehrer
betroffen, da insbesondere Schulen keinen
angemessenen Arbeitsraum für die Vor- und
Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung stellen.
„Aus unserer Sicht kann nicht verlangt werden, dass
diese eindeutig berufsbedingten Aufgaben, zu denen
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Sechs
Flussmeisteranwärter in den Staatsdienst übernommen |
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Liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Ende Juli wurde den
Fluss- und Straßenmeisteranwärtern in einer kleinen
Feierstunde vom Prüfungsamt der Obersten Baubehörde
das Ergebnis der Anstellungsprüfung 2007 eröffnet.
Herr MR Dipl. Ing. Karl
Hafner von der Abteilung Wasserwirtschaft des StMUGV
hatte dabei die angenehme Aufgabe, dass er auf Grund
der hervorragenden Prüfungsergebnisse, allen sechs
Flussmeisteranwärtern zur Übernahme in den
Staatsdienst gratulieren konnte.
Besonders freuen wir
uns, dass wir wieder eine neue Flussmeisterkollegin
dabei haben.
Das beste Gesamtergebnis
(Fluss- und Straßenmeister) erzielte Georg Schweiger
vom WWA – Weilheim. Er wurde von Herrn MR Dipl. Ing.
Eid von der OBB mit einem Buch geehrt. |
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Unter den zahlreichen
Gästen waren u. a. der LV der Straßenmeister in
Bayern, Kollege Martin Dick und der LV des Bundes
der Flußmeister in Bayern Sepp Gabereder.
Nachdem Herr MR Dipl.
Ing. Hafner den jungen Kollegen ihre zukünftigen
Wasserwirtschaftsämter bekannt gegeben hatte, folgte
ein kleiner Imbiss im Foyer der OBB.
Mit einer Maß Bier am
Chinesischen Turm im Englischen Garten haben sich
die neuen Flussmeister von der Anspannung der
letzten Monate und vor allem der letzten Wochen
erholt.
Alle sechs neuen
Kollegen sind mittlerweile unserem Berufsverband BFB
beigetreten, herzlichen Dank dafür.
Der BFB gratuliert sehr
herzlich zur bestandenen Prüfung und wünscht allen
neuen Kollegen Glück und Erfolg in ihrem neuem
Aufgabengebiet.
Sepp Gabereder |
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Auf dem Bild von links
nach rechts:
Markus Högerle, Tobias
Diebolder, Georg Schweiger, LV Sepp Gabereder,
Marion Grosse Sudhues, Werner Jungbauer, Mario
Kirchmann. |
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Modernisierungsvereinbarung verlängert
Beteiligung
der Beschäftigten an Verwaltungsreformen weiterhin
gesichert! |
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Am 03.08.2007
unterzeichneten Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber
und der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes
Rolf Habermann sowie der stellvertretende
BBB-Vorsitzende Josef Bugiel die Verlängerung der
gemeinsamen Modernisierungsvereinbarung. Mit der
Verlängerung der aus dem Jahr 2002 stammenden
Vereinbarung folgte die Bayerische Staatsregierung
einer Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB).
„Wir begrüßen diesen
Schritt ausdrücklich“, erklärt Habermann. „Durch die
Verlängerung wird der Notwendigkeit Rechnung
getragen, Mitarbeiter, Personalvertretungen und
Gewerkschaften stärker in Entscheidungsprozesse
einzubinden und Qualifikation sowie Motivation der
Beschäftigten, die mit ihren Ideen und Initiativen
zum Gelingen des Verwaltungsreformprozesses
wesentlich beitragen, zu fördern“, so der BBB-Chef
weiter.
Bereits im Jahr 2002 hat
der Bayerische Beamtenbund mit der Bayerischen
Staatsregierung eine „Gemeinsame Erklärung zur
Beteiligung der Beschäftigten des Freistaats Bayern
an der Verwaltungsreform“, die so genannte
Modernisierungsvereinbarung, abgegeben. Sie
verpflichtet dazu, die Entscheidungsprozesse
transparent zu gestalten und die Beschäftigten bzw.
deren Vertretungen in allen Phasen des
Reformprozesses frühzeitig einzubeziehen.
Da die Laufzeit zunächst
auf fünf Jahre begrenzt wurde, trat die Vereinbarung
am
5. März 2007 außer
Kraft. Auf Antrag des BBB-Vorsitzenden Rolf
Habermann waren sich die Parteien aber darin einig,
dass die Vereinbarung wegen des „auf Dauer
angelegten Reformprozesses“ fortzuführen ist.
Der BBB hatte im Vorfeld
darum nachgesucht, den Text anlässlich der
Fristverlängerung zu überarbeiten und zu
aktualisieren. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist
die gegenüber dem bisherigen Vereinbarungstext
weitergehende Verankerung der frühzeitigen und
umfassenden Information der Personalvertretungen
über die Vorbereitung und Umsetzung von
Verwaltungsreformmaßnahmen und deren Beteiligung an
entsprechenden Arbeitsgruppen. Hier war es in der
Vergangenheit in der Umsetzung zu Problemen
gekommen. Weiterhin wurde der Vereinbarungstext an
veränderte Begrifflichkeiten und Definitionen
angepasst.
Die neue
Modernisierungsvereinbarung gilt für die Dauer der
Reformmaßnahmen, mindestens aber bis 31. Dezember
2012.
München, 03. August 2007
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| dbb
stellt Forderungen für Einkommensrunde 2008 |
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Für die Einkommensrunde 2008
fordert der dbb beamtenbund und tarifunion deutliche
Gehaltsverbesserungen für die über 1,8 Millionen
Angestellten und Beamten des Bundes und der Kommunen sowie
die Soldaten im Gesamtvolumen von 5 Prozent. Nach den
zahlreichen Einschnitten, nach realen Einkommensverlusten
und Arbeitszeitverlängerungen sei der Punkt für
Verbesserungen gekommen, sagte dbb Chef Peter Heesen am 16.
Juni 2007 im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Bei der Tarifrunde 2005 hätten
die Gewerkschaften auf lineare Steigerungen verzichtet, um
den Wechsel zum neuen Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) zu erreichen. «Die Politik hat das nicht so
richtig gewürdigt», sagte Heesen. Der dbb Chef verwies
darauf, dass die Gehälter für die Angestellten der Länder
zum 1. Januar 2008 faktisch um drei Prozent steigen. Dies
sei aber zu einem Zeitpunkt vereinbart worden, als sich die
Steuerentwicklung noch längst nicht so positiv entwickelt
habe wie jetzt. «Für mich ist völlig undenkbar, dass wir mit
Bund und Kommunen einen Abschluss bekommen, der unterhalb
dieser Drei-Prozent-Marke liegt. Das würden wir nicht
akzeptieren.»
Bei den Verhandlungen müsse auch
über die Leistungsbezahlung geredet werden, so Heesen
weiter. Bei den Beamten seien die vorgesehenen 0,3 Prozent
der Gehaltssumme völlig unzureichend. Im Tarifbereich sei
bereits ein Prozent vereinbart. Er könne sich vorstellen,
dass man da noch auf 1,2 oder 1,5 Prozent erhöhe. Die
öffentlichen Arbeitgeber hätten selbst immer wieder eine
Leistungsbezahlung gefordert. «Sie können also nicht die
Backen aufblasen und hinterher nicht pfeifen.»
Auf die Tagesordnung gehöre
ferner die Ost-West-Anpassung. Die Angleichung der unteren
Einkommensgruppen sei bereits vereinbart. «Ich halte es für
richtig, dass wir es für alle machen, damit endlich das
Kapitel deutsche Einheit für den öffentlichen Dienst
abgeschlossen ist», sagte Heesen. Die schon vereinbarte
Anpassung für die unteren Gruppen koste 120 Millionen Euro
jährlich. Würden auch die anderen angeglichen, koste das nur
noch einen Bruchteil.
Als letzten Punkt nannte der dbb
Bundesvorsitzende die Durchlässigkeit von Beamtentum und
Privatwirtschaft. Ausscheidende Beamte müssten ihre
Versorgungsansprüche mitnehmen können. Zum weiteren Vorgehen
sagte Heesen, die Tarifverträge würden fristgerecht zum
Jahresende gekündigt. «Die konkreten Forderungen für die
Tarifrunde 2008 werden wir mit unserem Partner ver.di
abstimmen. Das tun wir seit geraumer Zeit», sagte Heesen. |
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D u r c h g e s e t z t ! |
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3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007 - Verbesserungen auch für Mehrkinderfamilien |
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Bei einem Spitzengespräch mit
Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und Finanzminister Prof. Dr. Kurt
Faltlhauser am 12.06.2007 konnte die Delegation des BBB (Vorsitzender
Rolf Habermann sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Josef Bugiel und
Herman Benker) einen Durchbruch in der längst überfälligen Frage der
Besoldungsanpassung für Beamtinnen und Beamte erzielen.
Grundlage für das Gespräch war das Ergebnis
im Tarifbereich (TV-L), wonach die Vergütung ab 1. Januar 2008 um 2,9 %
erhöht wird. Zusätzlich wird für Tarifbeschäftigte gemäß TV-L mit dem
Dezembergehalt 2007 einmalig 12 % des Tabellenentgelts für den Monat
September 2007 (entspricht 1 % des Jahrestabellenentgelts 2007)
ausgezahlt.
Es konnten folgende Eckpunkte erzielt
werden:
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3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007 für
Beamte und Versorgungsempfänger sowie entsprechende Erhöhung der
Anwärtergrundbeträge
-
Erhöhung des Familienzuschlags für
Beamtinnen und Beamte ab dem 3. Kind um jeweils 50,-- Euro ab
01.10.2007
Keine Einigkeit war leider in der
Arbeitszeitfrage erzielbar. Die Staatsregierung ist nach wie vor nicht
gewillt, die Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen.
Aus der Sicht des BBB ist festzuhalten, dass
ein bundesweit einmaliges Ergebnis erzielt werden konnte, wenn auch
nicht alle Wünsche erfüllt wurden. Insgesamt lindert das Ergebnis manche
Schmerzen der Vergangenheit.
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Ab 1. Januar 2009
Krankenversicherungspflicht für Beamte |
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| Mit der Gesundheitsreform 2007 wird erstmals
in der deutschen Sozialgeschichte eine Krankenversicherungspflicht für
alle Bürger eingeführt. Seit dem 1. April 2007 greift diese Bestimmung
für ehemals in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ohne
Versicherungsschutz, ab 1. Januar 2009 gilt auch für Beamte die Pflicht,
eine Krankenversicherung abzuschließen. Nähere Informationen siehe
nachfolgend. |
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Krankenversicherungspflicht
Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte
besteht künftig für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, eine
Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt ab 1. Januar 2009 auch für
Beamte.
Durch die Einführung des Gesetzes zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind
künftig alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich in einer
Krankenversicherung zu versichern. Die geschätzten 200.000 bis 300.000
Bürgerinnen und Bürger, die derzeit keinen Versicherungsschutz genießen,
erhalten somit die Möglichkeit, in die Solidargemeinschaft
zurückzukehren und sich durch Mitgliedschaft in einer
Krankenversicherung gegen das finanzielle Risiko einer Krankheit
abzusichern. Niemandem kann künftig der Versicherungsschutz - zum
Beispiel wegen Beitragsrückstand - vollständig entzogen werden. Wer sich
zu spät versichert, zum Beispiel erst, wenn er erkrankt ist, muss nicht
bezahlte Beiträge nachzahlen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat
unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 01805.99 66 01 ein
Bürgertelefon eingerichtet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 1. April 2007 greift die
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehemals in
der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ohne
Versicherungsschutz müssen wieder in ihrer ehemaligen gesetzlichen
Krankenkasse versichert werden.
Private Krankenversicherung
Wer ohne Versicherungsschutz ist, aber
ehemals in einer privaten Krankenversicherung versichert war oder der
privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist, ist verpflichtet, ab dem 1.
Januar 2009 bei einer privaten Krankenversicherung einen
Versicherungsvertrag abzuschließen. Bereits ab dem 1. Juli 2007 wird für
diesen Personenkreis der Standardtarif in der privaten
Krankenversicherung geöffnet. Für die Versicherung im erweiterten
Standardtarif spielt der persönliche Gesundheitszustand keine Rolle.
Risikoabhängige Zuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Der
Leistungsumfang ist mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung vergleichbar.
Die Verträge im Standardtarif werden zum 1.
Januar 2009 automatisch in Verträge zum Basistarif überführt. In diesem
von den privaten Versicherungen neu einzuführenden Tarif sind ebenfalls
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht vorgesehen. Die
Leistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe an die
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Auch hier
gilt, ebenso wie im Standardtarif , dass der Versicherungsbeitrag nicht
höher als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung sein darf. Die Begrenzung des Höchstbeitrages auf
150 Prozent bei Ehegatten und Lebenspartnern entfällt im Basistarif.
Jeder Versicherte muss seinen vollen Beitrag entrichten. Für Personen
mit Anspruch auf Beihilfe tritt an Stelle des Höchstbeitrages der
gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag, der dem prozentualen
Anteil des beihilfeergänzenden Leistungsanspruches entspricht.
Entlastende soziale Regelungen für Beihilfeberechtigte müssen noch
festgelegt werden.
Für bislang nicht ergänzend versicherte
Beamte gilt , dass sie ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet sind, bei
einer privaten Krankenversicherung einen beihilfekonformen
Krankenversicherungsvertrag abzuschließen. Ihnen steht ab 1. Juli 2007
auch der erweiterte Standardtarif und zum 1. Januar 2009 der Basistarif
zur Verfügung.
Für Bezieher von Beihilfe oder ähnlichen
Leistungen ist eine die Leistungen des Beihilfeträgers auf den
festgelegten Mindestumfang ergänzende Absicherung ausreichend.
Ausreichend ist eine Absicherung in Tarifen, die eine Kostenerstattung
für ambulante und stationäre Heilbehandlung vorsehen. Vor dem 1. April
2007 abgeschlossene Krankheitskostenversicherungsverträge müssen aus
Bestandsschutzgründen nicht angepasst werden. Eine Pflicht zur
Versicherung besteht nicht für Personen, die Anspruch auf freie
Heilfürsorge haben.
Über die genaue Ausgestaltung des
Versicherungsvertrages und die Beitragshöhe können sich die zu
Versichernden bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen
ausführlich beraten lassen. Einzelheiten zum Basistarif müssen noch vom
Verband der privaten Krankenversicherung abgestimmt werden; dies gilt z.
B. auch für die Abrechnungssätze nach den jeweiligen Gebührenordnungen.
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Bericht über die 57. Jahrestagung des
Bundes der Flußmeister e.V. am 25.April 2007 in
Oberschleißheim |
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Im Bürgerzentrum Oberschleißheim konnte der
BFB – Landesvorsitzende Josef Gabereder zahlreiche Ehrengäste aus der
Politik und Verwaltung begrüßen.
In seiner Begrüßungsrede wies er darauf hin,
dass der Stellenabbau in der Wasserwirtschaftsverwaltung, vor allem bei
den Flussmeisterstellen und auch in der Technischen Gewässeraufsicht
viel schneller voran kommt als der Aufgabenabbau.
Da kaum noch neu eingestellt wird, ist
bereits jetzt eine Überalterung der Belegschaft in einigen
Flussmeisterstellen festzustellen. Da der Wasserbauer in Bayern kein
Lehrberuf ist, sei es besonders wichtig, das ältere Kollegen ihr Wissen
und ihre Erfahrung an jüngere Kollegen weitergeben. Hier könnte ein
bayernweiter Einstellungskorridor für etwas Entspannung sorgen.
Dass die normalen Hochwässer zum großen Teil
reibungslos ablaufen, ist der laufenden Unterhaltung der Gewässer und
der ständigen Überwachung der Anlagen an den Gewässern durch die
Flussmeister und ihren Mitarbeitern zu verdanken.
Die Unterhaltung der Gewässer und vor allem
der Schutz des Grundwassers muss unser oberstes Gebot bleiben.
Hier arbeiten die Flussmeister an den
Wasserwirtschaftsämtern und die Flussmeister an den fachkundigen Stellen
bei den Kreisverwaltungsbehörden eng und konstruktiv zusammen.
Der jahrelang erarbeitete Standard in der
Wasserwirtschaftsverwaltung darf trotz aller Reformen nicht verloren
gehen, forderte Josef Gabereder.
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BFB Vorsitzender Josef Gabereder |
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Die Erste Bürgermeisterin der Gemeinde
Oberschleißheim, Frau Elisabeth Ziegler ging in ihrem Grußwort auf das
Thema „Wasser ist Leben“ ein. Es soll auch für die nachkommenden
Generationen erhalten werden.
Sie schätze die Arbeit der Flussmeister
wegen ihrer Kompetenz und Ortsnähe sehr. Die Flussmeister sind der
verlängerte Arm der Wasserwirtschaftsämter. Sie hofft, dass dies auch in
Zukunft so bleiben wird, da die Flussmeister einen wesentlichen Beitrag
zum Erhalt der Qualität der Gewässer beitragen. Sie sprach den
Flussmeistern Dank und Anerkennung aus.
Rolf Zeitler, der stv. Landrat des
Landkreises München sagte in seiner Begrüßungsrede, dass er ein gutes
Gefühl habe, da er die bayerischen Gewässer bei den Flussmeistern in
guten Händen wisse. Die Arbeit der Flussmeister findet fernab jeglichen
Medienrummels statt.
Er bedankte sich bei den Flussmeistern für
ihre Mitarbeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
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Der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes
München, Herr Dr. Klaus Arzet stellte das Amtsgebiet und das
Aufgabenspektrum seines Amtes dar. Auf der einen Seite hat es eine sehr
städtische, auf der anderen Seite eine sehr ländliche Prägung.
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Die Flussmeister leisten einen großen
Beitrag zum Schutz der Umwelt und gehören zum
interdisziplinären Team seines Amtes. Ihre Erfahrung in der
Praxis seien dabei sehr wichtig.
Das Aufgabenfeld der Flussmeister wird sich
in Zukunft ändern und viel Flexibilität erfordern, um sich den neuen
Aufgaben zu stellen. Auch der Klimawandel mit den daraus folgenden
Umweltproblemen zeigt die Wichtigkeit der Flussmeister. Herr Dr. Arzet schloss mit den Worten:
„Meister der Flüsse – nie waren sie so wertvoll wie heute“
Ministerialrat Ralf Heider vom StMI, der für
die Stellenbewirtschaftung der Flussmeister an den fachkundigen Stellen
an den Landratsämtern zuständig ist ging in seiner Rede auf die
Umressortierung der Flussmeister zum Innenministerium ein. Er sprach von
einem Spagat zwischen der Tätigkeit der Flussmeister und dem
Stellenabbau.
Derzeit finden ein bis zweimal im Jahr
Gespräche mit den Sprechern der fachkundigen Stellen statt. Er bittet
die Flussmeister an den fachkundigen Stellen, wenn sie Probleme haben,
sich direkt an ihn zu wenden.
Bild links: Ministerialrat Ralf Heider vom
StMI |
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Vom StMUGV überbrachte Ministerialrat Karl
Hafner die Grüße der Abteilung Wasserwirtschaft.
Herr Hafner wies auf seine 10-jährige
Tätigkeit (1984 bis 1994) als zuständiger Ausbildungsleiter für den
Flussmeisternachwuchs hin. In dieser Zeit wurden ca. 100 Flussmeister
ausgebildet.
In seinem Referat ging MR Hafner auf den
Klimawandel ein. Es sei ein Thema, das uns derzeit alle bewegt und
erfordere auch die Zuarbeit der Wasserwirtschaft. Die
Wasserwirtschaftsverwaltung beschäftigt sich schon seit Jahren mit
dieser Problematik. Unter anderem hob er die Wasserüberleitung aus dem
Donaugebiet in den fränkischen Raum hervor. Seit 1999 läuft ein
gemeinsames Forschungsvorhaben mit dem Deutschen Wetterdienst über die
Auswirkungen des Klimawandels.
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Wir sind gefordert, unsere Aufgaben dem
Klimawandel anzupassen betonte Herr Hafner. Dass die Öffentlichkeit ein
großes Interesse an diesem Thema hat, zeigen die sich häufenden Anfragen
beim Landesamt für Umweltschutz. Es muss dem Menschen jedoch bewusst gemacht
werden, dass wir nicht alles beeinflussen und regeln können. Die
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine große Aufgabe der
Wasserwirtschaftsverwaltung.
Da sich die Wasserwirtschaft mit der
Thematik schon seit 30 Jahren beschäftigt beginnen wir folglich nicht
bei Null, betonte Herr Hafner.
Zum Thema Personalabbau betonte Herr Hafner,
das man die Qualitätssicherung dabei nicht aus dem Auge verlieren darf.
Es sei erforderlich, das die Wasserwirtschaftsämter und die fachkundigen
Stellen bei den Kreisverwaltungsbehörden auch in Zukunft eng und gut
zusammenarbeiten schloss Herr Hafner seine Rede.
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Kollege Vinzenz Ritter (Bild re.)
überreichte Herrn Ministerialrat Karl Hafner ein Bild aus dessen
Tätigkeit beim Wasserwirtschaftsamt Passau. |
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Die Grüße des Verbandes der Straßenmeister
in Bayern e.V. überbrachte der stv. Vorsitzende Markus Götz. Kollege
Götz hob die Verbundenheit zwischen den Flussmeistern und den
Straßenmeistern hervor. Er bemerkte, dass die Tätigkeit der Fluss- und
Straßenmeister meist im Verborgenen stattfinden und erst in den
Vordergrund treten, wenn es Probleme gibt. |
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BTB - Ehrenvorsitzender Heribert Bittmann
überbrachte die Grüße des BTB – Bayern.
in seinem Grußwort ging er u.a. auf die
Föderalismusreform und das Besoldungsrecht ein.
Das große Thema sei derzeit der Übergang des
Besoldungsrechts vom Bund auf die Länder. Der BBB und der BTB sind in
dieser Diskussion bereits fest eingebunden. Diese Neuregelungen werden
für die Verbände noch viel Arbeit bereiten.
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Der BBB war durch das Ehrenmitglied und
Senator a.D. Willi Wolf vertreten. Er eröffnete sein Grußwort mit den
Worten: “Der BBB tue alles, dass es den Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes gut gehe“.
Er ging in seiner Rede auf die Eckpunkte der
Föderalismusreform und dem damit verbundenen Besoldungsrecht ein. Die
Eckpunkte der Reform sollten aber noch vor der Landtagswahl 2008 auf dem
Tisch liegen. Er hofft aber, dass das Gedächtnis der Bayerischen
Staatsregierung diesmal langlebiger ist als nach der letzten Wahl, z.B.
bei der Arbeitszeit der Beamten. Es bricht eine neue Ära für das
Berufsbeamtentum an. Ziel ist eine effektive und leistungsstarke
Verwaltung. Dies gelingt aber nur mit motivierten Beschäftigten.
Mit der Dienstrechtsreform erwartet der BBB eine Abkehr vom derzeitigen
Sparkurs. Ansonsten werden qualifizierte Bewerber Mangelware sein, da
sie dann besser bezahlte Positionen in der Privatwirtschaft
bevorzugen.Vor jeder Reform stellt sich die Frage nach dem Warum.Das Rad
muss ja nicht immer neu erfunden werden betonte Wolf.
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Beispielhaft sei dafür das
Leistungsprinzip, das derzeit schon im Beamtenrecht verankert ist. Die
Beförderung ist bereits jetzt ein Ausdruck für gezeigte Leistungen. Es
müsste jedoch ein zusätzliches System zur Belohnung von Leistungen
aufgebaut werden. Er ging noch auf die vorgesehene Abschaffung der
Altersstufen ein.
Diese Altersstufen werden in der freien
Wirtschaft auch so praktiziert und haben sich bewährt. Er forderte, dass
die Beamten und Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes endlich
Anteil an der Wirtschaftsentwicklung haben. |
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Der Abgeordnete Joachim Unterländer, MdL
begann sein Grußwort mit der Aussage, dass es ohne leistungsfähigen
öffentlichen Dienst keine Zukunft gibt. Populistische Äußerungen
Einzelner spiegeln nicht die Meinung des bayerischen Landtages wieder.
Die anstehende Dienstrechtsreform bietet
eine Chance für Fachgespräche. Er erklärte, dass der Stellenabbau
ausgewogen erfolgen soll und Einstellungen für den Nachwuchs möglich
sein sollten. Für die Flussmeister muss es bessere
Aufstiegsmöglichkeiten geben, betonte Unterländer. Er verdeutlichte,
dass die Haushaltssanierung nicht auf Kosten des öffentlichen Dienstes
gehen darf. Ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Beamten und
Tarifbeschäftigten sei nicht mehr hinnehmbar. Abschließend betonte er,
dass in Zeiten der Privatisierung die Tätigkeit der Flussmeister immer
wichtiger wird. |
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Bild:die Ehrengäste mit der Vorstandschaft des BFB |
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Am Nachmittag fanden Neuwahlen der
Vorstandschaft statt: |
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Josef Gabereder wurde mit einem überragenden
Ergebnis als Landesvorsitzender bestätigt.
Zum neuen Stellvertreter wurde Volker
Hemrich aus Würzburg gewählt.
Hier die übrigen Ergebnisse der Neuwahl:
Kassier Gerhard
Bronnenmayr
Schriftführer Gertraud
Eimannsberger
Beisitzer Albert Groh,
Franz Rager, Michael Scholz, Frank Schwarz, Paul Veit |
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Franz Rager übernahm die Ehrung langjähriger
Mitglieder:
Für 40 und 25 Jahre Mitgliedschaft beim BFB
erhielten Hans Peter, Herbert Rödig, Willibald Stich die Ehren-Urkunde
und die Ehrennadel in Gold, Gerhard Pirner, Hans Peter, Anita Walburger,
Josef Hollweck die Ehren-Urkunde und die Ehrennadel in Silber
verliehen.
Wir wünschen den langjährigen Mitgliedern
alles Gute vor allem Gesundheit und danken für die Verdienste und Treue,
die sie dem BFB entgegengebracht haben. |
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Herbert Rödig |
Hans Peter |
Willibald Stich |
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57. Jahrestagung des Bundes der
Flußmeister Bayerns e.V. |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Jahrestagung 2007 des Bundes der
Flussmeister Bayerns e.V. findet am Mittwoch,
den 25. April 2007 im Bürgerzentrum in
Oberschleißheim, Theodor-Heuß-Straße 29, statt.
Anfahrtsplan zum Bürgerzentrum

Wir von der Vorstandschaft würden uns sehr
freuen, Euch bei unserer Jahrestagung begrüßen zu können.
Wir erwarten wieder zahlreiche Ehrengäste,
der Abgeordnete Joachim Unterländer, MdL hat seine Teilnahme an unserer
Tagung bereits zugesagt.
In diesem Jahr finden wieder Neuwahlen der
Vorstandschaft statt.
Die Tagung beginnt um 10.00 Uhr und endet
gegen 15.30 Uhr.
Am Tag der Veranstaltung sind wir unter der
Mobil Nummer 0171 / 628 64 50 zu erreichen.
Bei Verhinderung bitte ich um Mitteilung per
e-mail, Fax, oder Telefon.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Gabereder |
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Programm der Jahrestagung |
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10.00 Uhr |
Eröffnung der Tagung durch den
Landesvorsitzenden Josef Gabereder |
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Grußworte der Ehrengäste |
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Herr Abgeordneter Joachim Unterländer, MdL
(ab 11.00 Uhr) |
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Grußworte der Verbände BBB und BTB |
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Grußwort vom Verband der Straßenmeister in
Bayern |
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Referat von Herrn Ministerialrat Karl
Hafner, |
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Bayer. Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Wasserwirtschaft |
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ca. 12.00 Uhr |
Ende des öffentlichen Teiles der Tagung |
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Mittagspause |
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13.00 Uhr |
Fachvortrag - Wasserwirtschaftsamt München |
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13.30 Uhr |
Bericht des Landesvorsitzenden |
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Ehrungen |
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Kassenbericht |
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Bericht der Kassenprüfer |
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Bericht über die Verbandszeitung |
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Bildung eines Wahlausschusses |
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Neuwahlen |
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ca. 15.30 Uhr |
Ende der Tagung |
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Öffentlicher-Dienst-Ausschuss
schließt Härtefall-Lücke im neuen Tarifvertrag für Landesbedienstete... |
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BAYERISCHER LANDTAG
ABGEORDNETER
PROF. DR. WALTER EYKMANN |
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Vorsitzender des Ausschusses für
Fragen des öffentlichen Dienstes
Vorsitzender des Bayerischen
Bibliotheksverbandes |
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München, den 04.04.2007 |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender
Gabereder,
in der Anlage sende ich Ihnen die
Pressemitteilung des Bayerischen Landtages vom Donnerstag, dem 22.
März 2007.
Nachdem es erneut nicht gelungen ist,
die Tageszeitungen dafür zu gewinnen, den in der Presseerklärung
niedergeschriebenen Sachverhalt und damit Hilfe und Aufforderung an
die betroffenen Beamtinnen und Beamten zu veröffentlichen, wähle ich
mit diesem meinen Schreiben den Weg über die Verbände und
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Bayern.
Von Herzen hoffe ich mit Ihnen, dass
aufgrund der dann durch Sie erfolgten Publikation mancher Beamtin
bzw. manchen Beamten doch noch der Familienzuschlag in irgendeiner
Weise gezahlt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Walter Eykmann
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Anlage: Pressemitteilung vom 22. März 2007 |
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P r e s s e m i t t e i l u n g |
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Öffentlicher-Dienst-Ausschuss schließt
Härtefall-Lücke im neuen Tarifvertrag für Landesbedienstete... |
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22.03.2007 |
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...Ausschussvorsitzender Prof. Dr.
Walter Eykmann: „Um finanzielle Nachteile auszugleichen, müssen die
Betroffenen rasch handeln und bis 31. Mai 2007
Anträge stellen”.
München - Auf Initiative seines
Vorsitzenden, Prof. Dr. Walter Eykmann, hat der Ausschuss für Fragen des
öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag eine Härtefall-Lücke im
neuen Tarifvertrag für Landesbedienstete geschlossen. Durch die im
Ausschuss am vergangenen Dienstag, 20. März 2007, einstimmig
beschlossene Regelung, können gravierende finanzielle Nachteile
ausgeglichen werden, die in bestimmten Fällen durch den seit 1. November
2006 geltenden neuen Tarifvertrag für öffentlich Beschäftigte
aufgetreten waren. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Eykmann: "Wir freuen
uns über diese Lösung, entscheidend ist aber nun, dass die Betroffenen
schnell handeln und ihre Anträge bis spätestens 31. Mai 2007 bei der
zuständigen Bezügestelle abgeben, dann können Einkommensverluste auch
aufgefangen werden."
Betroffen sind in erster Linie
Landesbedienstete, deren Ehepartner teilzeitbeschäftigt im öffentlichen
Dienst des Freistaats beschäftigt sind. Dieser Personenkreis
hatte unter beistimmten Konstellationen Gehaltseinbußen durch den neuen
Tarifvertrag hinnehmen müssen. Auf Initiative des ÖD-Ausschusses und in
Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen ist es
dem Landtags-Ausschuss gelungen, einen Ausgleich für diese Härtefälle zu
finden. Voraussetzung ist jedoch, dass die betroffenen Bediensteten bis
spätesten 31. Mai 2007 bei der zuständigen Bezügestelle
entsprechende Anträge stellen.
Die gefundene Lösung betrifft ausschließlich
Landesbeschäftigte. Nicht geklärt werden konnten die Fälle, bei denen
ein Ehegatte als Teilzeitbeschäftigter Beamter des Freistaates und der
andere Ehegatte beim Bund oder einer Kommune beschäftigt ist. Auch in
diesen Fällen treten vergleichbare Härtefälle auf. Eykmann: „Diese Lücke
zu schließen, ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Wir appellieren an
sie, dem auf Länderebene gefundenen Beispiel zu folgen und die
gravierenden Fehler im Tarifvertrag entsprechend zu korrigieren”.
Freundliche Grüße
Axel Stehle, Pressesprecher
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Hinweis: |
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Ehepaare (Beamtin + Beamter) sind
von der Regelung nicht betroffen!
Ehepaare (Beamter/in +
Angestellter/in im Öffentlichen Dienst) sollten sich bitte unbedingt vor
dem 31.05.2007 mit der Bezügestelle in Verbindung setzen! |
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BFB-Rundschreiben 1/2007 |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur das Jahr 2006 ist zu Ende
gegangen, auch unser Verbandsjahr neigt sich schön langsam dem Ende zu.
Seit den letzten Neuwahlen der
Vorstandschaft in Feuchtwangen sind nun nahezu drei arbeitsreiche Jahre
vergangen und bei der nächsten Jahresversammlung am 25. April 2007
stehen wieder Neuwahlen an.
In der nun fast abgelaufenen Periode kann
die derzeitige Vorstandschaft doch einige Erfolge vorweisen. Ich denke
hier vor allem an die Vermehrung der A9 undA10 Stellen.
Der Bayerische Landtag hat im letzten Jahr
entschieden, dass Gelder aus der Verwaltungsreform für Stellenhebungen bereitgestellt werden.
Auch hier hatten wir Erfolg, indem wir für 2007 zwei weitere
Aufstiegsstellen zur besonderen Verwendung (A11) sowie zwei A10- und
zwei A9-Stellen aus diesem Topf bekommen haben.
Ebenso ist ab Januar 2008 mit weiteren
Stellenhebungen zu rechnen.
Bei den Fachkundigen Stellen wird eine
Aufstiegstelle zur besonderen Verwendung und eine A9 Stelle neu
geschaffen.
Die derzeitigen Stellenschlüssel sehen
derzeit folgendermaßen aus:
Beim StMUGV
43 A10 Stellen = 26 %
71 A9 Stellen = 44 %
49 A8 Stellen = 30 %
und zehn Aufstiegsstellen zur besonderen
Verwendung
Beim StMI (FK-Stellen)
6 A10 Stellen = 16 %
17 A9 Stellen
= 43 %
15 A8
Stellen = 41 %
und eine Aufstiegsstelle zur besonderen
Verwendung
Wir von der Vorstandschaft wissen, dass dies
noch lange nicht genügt. Wir werden uns aber beim StMI weiterhin dafür einsetzen, um eine
Verbesserung des Stellenschlüssels für die Kollegen der Fachkundigen
Stellen erreichen. Ein (kleiner) Anfang ist gemacht.
In diesem Zusammenhang hätte ich eine große
Bitte. Um unsere Mitgliederdatei auf dem Laufenden zu halten wäre es
gut, wenn die Kolleginnen und Kollegen uns ihre Beförderungen mitteilen
würden. Ich müsste dann auch nicht immer im Ministerium nachfragen wer
die Glücklichen waren.
Die Oberste Baubehörde erwägt die
Anwärterzeit für die Straßenmeister auf 14 Monate zu verkürzen. Da das
Prüfungsamt der OBB auch die Lehrgänge und Prüfungen der Flussmeister
durchführt, wird es wohl oder übel auch unsere Flussmeisteranwärter
betreffen.
Hierfür wurde bei der OBB eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, an der Herr BOR Mayrhofer vom StMUGV und ich als
Vorsitzender des BFB beteiligt sind. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge
dazu erarbeiten. Wichtig ist für uns, das es keine Verschlechterung der
Qualität der Ausbildung und Prüfung gibt. Über das Ergebnis werde ich
euch auf der Jahrestagung informieren.
Eine weitere Arbeitsgruppe soll Vorschläge
für Flussmeisterstellen-Nachbarschaften bei länger andauernden
Hochwässern erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird vom Leiter des
Sachgebietes 52 bei der Regierung von Mittelfranken, Herrn Ltd. BD Karl
geleitet.
Seitens des BFB-Vorstandes sind Albert Groh,
Franz Rager und Josef Gabereder beteiligt.
Nach den Pfingstferien sind die
Anstellungsprüfungen für den mtD. Sechs Flussmeisteranwärter werden in
diesem Jahr an der Prüfung teilnehmen.
Wir wünschen unseren Anwärtern für die
Prüfung viel Glück und Erfolg.
Hoffen wir, dass es diesmal nicht wieder zu
einem solchen Debakel kommt wie bei der letzten Prüfung vor zwei Jahren,
als von acht Anwärtern nur die Hälfte übernommen werden konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Mittwoch ,
den 25.April 2007 haben wir unsere Jahrestagung in Oberschleißheim. Bei
dieser Jahrestagung geht es vor allem um die zukünftige Führung unseres
Berufsverbandes. Die Vorstandschaft wird neu gewählt.
Kurz zu meiner Zeit als Landesvorsitzender:
Ich bin jetzt 12 Jahre Vorsitzender. Von
1979 bis 1991 war ich dritter Vorsitzender und Kassier, von 1991 bis
1995 zweiter Vorsitzender und seit 1995 bin ich Landesvorsitzender. Im
Juni dieses Jahres werde ich 62 Jahre alt und habe noch drei Jahre bis
zur Pensionierung.
Nun meine Vorstellung über die zukünftige
Führung unseres Berufsverbandes:
Unser langjähriger zweiter Vorsitzender
Franz Rager sollte für den Landesvorsitzenden kandidieren, als neuer 2.
Landesvorsitzender stellt sich Volker Hemrich zur Wahl.
Kassier Gerhard Bronnenmayer und
Schriftführerin Gerti Eimannsberger stellen sich wieder zur Wahl. Da
Kollege Franz Rager immer wieder darauf hinweist, ein Jüngerer sollte
sich für den Landesvorsitz zur Verfügung stellen, so bitte ich mir
mitzuteilen, wer sich für diese Aufgabe bereit erklärt. Die
Angelegenheit wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
In meinen noch verbleibenden drei
Dienstjahren könnte ich die neue Vorstandschaft weiterhin unterstützen -
wenn es gewünscht wird.
Ich denke dabei vor allem an die Termine
beim BTB, dessen stv. Landesvorsitzender ich in Bayern bin und dabei in
verschiedenen Arbeitskreisen mitwirke.
Ebenso werde ich in meiner Funktion als
Mitglied des Hauptpersonalrates im StMUGV bis zum Ausscheiden im Jahr
2010 für die Flussmeisterinnen und Flussmeister weiter tätig sein.
Unser Zeitungsmacher Vinzenz Ritter hat in
der letzten Vorstandssitzung definitiv erklärt, dass die Ausgabe zur
Jahrestagung 2007 nach 12 Jahren seine letzte Ausgabe sein wird.
Hier suchen wir geeignete Kolleginnen und
Kollegen die bereit sind unsere Verbandszeitung in Zukunft zu gestalten.
Beim Vinzenz Ritter möchten wir uns schon
jetzt für seine jahrelange Mühe bedanken.
Beim CSU AK – Öffentlicher Dienst bin ich
Anfang Dezember erneut für zwei Jahre in den Vorstand als Beisitzer
gewählt worden.
Der Vorsitzende dieses AK ist Prof. Dr.
Waschler MdL. als weitere Beisitzer wurden u.a. Pof. Dr. Walter Eykmann,
MdL und Frau Ingrid Heckner, MdL gewählt. Ich finde es als eine gute
politische Ausgangsbasis für die Belange der Flussmeister.
Selbstverständlich aber ist es für uns wichtig, dass wir zu allen
Abgeordneten im Bayerischen Landtag Kontakte haben.
Herzlichen Dank an die Mitglieder der
Vorstandschaft für die gute Zusammenarbeit in den letzten drei Jahren.
Ebenso herzlichen Dank an alle
Flussmeisterinnen und Flussmeister für euer Vertrauen in die
Vorstandschaft mit der Bitte, dass wir uns zur Jahrestagung am 25. April
alle wiedersehen.
Der zahlreiche Besuch der Jahrestagung ist
die größte Anerkennung für die Arbeit der Vorstandschaft im abgelaufenen
Verbandsjahr.
Euer Sepp Gabereder
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Wasserbauer - Neuordnung eines
bewährten Berufes (Publikation der DWA) |
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Am 1. August 2004 trat die neue Verordnung
über die Berufsausbildung zum Wasserbauer / zur Wasserbauerin in Kraft.
Sie wurde am 26. Mai 2004 verabschiedet und am 22. Juni 2004 im
Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 28 vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
veröffentlicht. Die Verordnung enthält in § 1 bis § 11 den Text und als
Anlage den Ausbildungsrahmenplan. Mit der neuen Verordnung wird das
Berufsbild Wasserbauer / Wasserbauerin erstmals auch an die neuen
Anforderungen entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
angepasst.
Inhaltliche Schwerpunkte des neuen
Berufsbildes
Die neuen Berufsanforderungen liegen
zukünftig bei den schiffbaren Fließgewässern und Kanälen
schwerpunktmäßig bei der Bauüberwachung und Baubetreuung und nicht wie
bisher auf der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten im Wasserbau.
Bei den nicht schiffbaren Fließgewässern
liegt der Schwerpunkt der neuen Berufsanforderungen bei der Umsetzung
der Anforderungen der neuen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
wie der Pflege und Entwicklung der Fließgewässer. Entsprechend der WRRL
ist in den nächsten 15 bis 20 Jahren eine erhebliche Verbesserung der
Gewässerstruktur anzustreben. Das hierfür notwendige qualifizierte
Personal steht bisher nicht in dem notwendigen Umfang und in der
notwendigen Qualifikation zur Verfügung. Die Gesamtlänge der schiffbaren
Fließgewässer und Kanäle in Deutschland beträgt etwa 7.500 km und die
Gesamtlänge der nicht schiffbaren Fließgewässer etwa 200.000 km
Vom Wasserbauwerker zum Wasserbauer
Mit Verordnung vom Juli 1979 wurde der
Ausbildungsberuf Wasserbauwerker / Wasserbauwerkerin erstmalig für den
öffentlichen Dienst anerkannt. Die erste Neuordnung erfolgte im März
1991 mit der gleichzeitigen Umbenennung in Wasserbauer / Wasserbauerin,
die zweite Neuordnung tritt nun am 1. August 2004 in Kraft. Diese
Neufassung ist nun auch für Firmen aus dem Bereich der Industrie- und
Handelskammern von Interesse. Die fachlichen Inhalte der neuen
Verordnung wurden von einer Sachverständigengruppe auf Bundesebene unter
Leitung des Bundesinstitutes für Berufsbildung erarbeitet. Die ATV-DVWK
als Fachverband auf diesem Gebiet hat sich mit einem sachverständigen
Vertreter an der inhaltlichen Diskussion sowie an der Erarbeitung der
Verordnung beteiligt.
Ausbildungsstätten für die künftigen
Wasserbauerinnen und Wasserbauer
Als Ausbildungsbetriebe für die künftigen
Wasserbauerinnen und Wasserbauer kommen in Frage: Die Dienststellen der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, entsprechende
Dienststellen der Länder, große Wasserbaufirmen im Bereich der
Bauwirtschaft, Wasserverbände, Talsperrenverbände, Deichverbände,
Landesdienststellen sowie Städte und Gemeinden, die zur Unterhaltung und
zum Ausbau nicht schiffbarer Fließgewässer 1., 2. oder 3. Ordnung
verpflichtet sind.
Die überbetriebliche Ausbildung deckt die
Bereiche ab, die die Heimatdienststellen oder Betriebe nicht abdecken
können. Stattfinden kann die überbetriebliche Ausbildung in
Ausbildungsstätten der Bauwirtschaft (Firmen, die im Tiefbau oder
Wasserbau tätig sind), in den Berufsbildungszentren Koblenz und Klein
Machnow bei Berlin, bei den Ausbildungszentren der Handwerkskammern und
den Ausbildungszentren der Wirtschaftsvereinigung der Bauindustrie.
Sowohl die überbetriebliche Ausbildung als auch die Berufsschule finden
in Blockform statt.
Rechtliche Grundlagen des neuen Berufsbildes
Diese Rechtsverordnung über die
Berufsausbildung zum Wasserbauer / zur Wasserbauerin ist eine
Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die
Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als
Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Regel werden die
meisten Ausbildungsberufe nach 10 bis 15 Jahren der aktuellen
technischen Entwicklung angepasst. Mit der neuen Verordnung wird den
zukünftigen Qualitätsanforderungen, die von den Verantwortlichen in der
Wasserwirtschaft prognostiziert werden, Rechnung getragen.
Die Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, ATV-DVWK, ist in Deutschland
Sprecher für alle übergreifenden Wasserfragen und setzt sich intensiv
für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasserwirtschaft
ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet
sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und
Bodenschutz.
In Europa ist die ATV-DVWK die
mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre
fachliche Kompetenz bezüglich Normung, Bildung und Information der
Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 15 000 Mitglieder
repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen,
Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen.
Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten liegt auf
der Erarbeitung und Aktualisierung eines einheitlichen technischen
Regelwerkes sowie der Mitarbeit bei der Aufstellung fachspezifischer
Normen auf nationaler und internationaler Ebene. Hierzu gehören nicht
nur die technisch-wissenschaftlichen Themen, sondern auch die
wirtschaftlichen und rechtlichen Belange des Umwelt- und
Gewässerschutzes. |
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